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Verhinderungs-pflege

Pflegen Sie zu Hause einen Angehörigen und müssen sich selbst in ärtzliche Behandlung begeben (Operation, stationärer Aufenthalt) an die sich eine Rehabilitationsmaßnahme anschließt, haben Sie bei uns die Möglichkeit, Ihren zu pflegenden Angehörigen über die Verhinderungspflege mitzubringen.

Näheres erfahren Sie über die Patientenkoordination, siehe Kontaktdaten von Frau Verena Gaul.

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Kurzzeitpflege

Als Tipp für Sie:
Es können 50% der Kurzzeitpflege (diese beträgt ebenfalls 1.612€ pro Jahr) mit der Verhinderungspflege kombiniert werden. Die Bedingung dafür ist allerdings, dass die Leistung auf Kurzzeitpflege im laufenden Kalenderjahr noch nicht beansprucht wurde. Werden beide Beträge – Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege – miteinander kombiniert, beträgt der maximal auszuzahlende Betrag 2.418 €.

Ansprechpartner:

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Verena Gaul

Patientenmanagement

Tel.: 06056 / 738-118

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