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Aufnahmeweg

Aufnahmeweg – Orthopädisch-Unfallchirurgische Rehabilitation 

  • Antragstellung (AHB-Antrag) durch das vorbehandelnde Krankenhaus

  • Genehmigung durch den Rentenversicherungsträger bzw. der Krankenkasse

Der Patient hat nach dem SGB (Sozialgesetzbuch) ein Wahlrecht und Sie können die Klinik St. Marien als Wunsch angeben.

Bei Privatpatienten/Beihilfe oder privat Zusatzversicherten ist eine Kostenzusage der privaten Krankenkasse/Beihilfe vor Übernahme erforderlich und vom zuweisenden Krankenhausarzt mit zu beantragen.

 

Rehabilitation

Die medizinische Rehabilitation wird durch ein Antragsverfahren durch den behandelnden Arzt eingeleitet. Bei Erwerbstätigen ist hierfür der Rentenversicherungsträger/Deutsche Rentenversicherung zuständig, bei Rentnern oder nicht rentenversicherten Personen ist die Krankenkasse der Kostenträger.

Bei Beihilfeberechtigten/Beamten ist vorher eine amtsärztliche Begutachtung erforderlich, um eine stationäre Behandlung/stationär sanatorielle Behandlung zu beantragen.

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