Aufnahmeweg
Aufnahmeweg – Orthopädisch-Unfallchirurgische Rehabilitation
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Antragstellung (AHB-Antrag) durch das vorbehandelnde Krankenhaus
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Genehmigung durch den Rentenversicherungsträger bzw. der Krankenkasse
Der Patient hat nach dem SGB (Sozialgesetzbuch) ein Wahlrecht und Sie können die Klinik St. Marien als Wunsch angeben.
Bei Privatpatienten/Beihilfe oder privat Zusatzversicherten ist eine Kostenzusage der privaten Krankenkasse/Beihilfe vor Übernahme erforderlich und vom zuweisenden Krankenhausarzt mit zu beantragen.
Rehabilitation
Die medizinische Rehabilitation wird durch ein Antragsverfahren durch den behandelnden Arzt eingeleitet. Bei Erwerbstätigen ist hierfür der Rentenversicherungsträger/Deutsche Rentenversicherung zuständig, bei Rentnern oder nicht rentenversicherten Personen ist die Krankenkasse der Kostenträger.
Bei Beihilfeberechtigten/Beamten ist vorher eine amtsärztliche Begutachtung erforderlich, um eine stationäre Behandlung/stationär sanatorielle Behandlung zu beantragen.